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Ratgeber Forschungszulage

Forschungszulage für Softwareentwicklung.

Software ist weder pauschal förderfähig noch ausgeschlossen. Entscheidend ist, ob ihr eine technische Frage löst, deren Ergebnis zu Beginn offen war. So erkennt ihr den Unterschied – und so stellt ihr ihn im Antrag dar.

Stand: Oktober 2026Von: Redaktion grantiert.Lesezeit: 3 Min.

Kann Softwareentwicklung gefördert werden?

Ja. Die Forschungszulage ist technologieoffen, die BSFZ führt Informations- und Kommunikationstechnologien in ihrem Prüfleitfaden ausdrücklich als möglichen FuE-Bereich. Aber: Nicht jede Programmierarbeit ist Forschung und Entwicklung. Die Umsetzung bekannter Verfahren, die Konfiguration von Standardsoftware oder die Entwicklung einer App nach etabliertem Muster reichen nicht.

Förderfähig wird Software dort, wo ihr ein technisches Problem löst, für das es keine erprobte Lösung gab – und wo am Anfang nicht sicher war, ob und wie es gelingt.

Woran die BSFZ förderfähige Software erkennt

Die Bescheinigungsstelle prüft Software nach denselben Kriterien wie jedes andere Vorhaben. Bei Software stellen sich dabei typische Fragen:

  • Neuartigkeit: Ist die Lösung für euch neu und in eurer Branche noch nicht Stand der Technik – etwa bei Performance, Skalierung, Genauigkeit oder Sicherheit – oder baut sie Vorhandenes nach?
  • Technische Unwägbarkeit: Lag die Unsicherheit in der Technik (Algorithmus, Architektur, Datenverarbeitung) oder nur in Aufwand, Zeitplan und Geschäftsmodell? Nur Ersteres zählt.
  • Planmäßigkeit: Gab es Hypothesen, Experimente, Prototypen und Auswertungen – nachvollziehbar dokumentiert?
Faustregel

Hätte ein erfahrenes Entwicklerteam das Problem mit bekannten Methoden und vorhersehbarem Ergebnis lösen können, ist es keine FuE. Musstet ihr experimentieren, Ansätze verwerfen und neues Wissen erarbeiten, spricht viel dafür.

Beispiele: Was zählt, was nicht

Typischerweise förderfähigTypischerweise nicht förderfähig
Neue Algorithmen für Optimierung, Planung oder BildverarbeitungCRUD-Anwendungen, Formulare, Standard-Workflows
Architektur an der Leistungsgrenze, z. B. Echtzeitverarbeitung großer DatenmengenMigration in die Cloud nach bekannten Mustern
Neue Verfahren zur Datenkompression, Verschlüsselung oder SynchronisationAnpassung eines ERP- oder CRM-Systems
Software zur Steuerung neuer Hardware oder Sensorik, etwa in Maschinen und AnlagenFrontend-Redesign, UX-Verbesserungen
Eigene KI- und ML-VerfahrenIntegration fertiger APIs und Bibliotheken

Wichtig: Innerhalb eines Produkts kann ein Teil förderfähig sein und ein anderer nicht. Ein SaaS-Produkt ist nicht als Ganzes FuE – aber die Entwicklung seiner neuartigen Kernkomponente kann es sein. Genau diese Abgrenzung macht einen guten Antrag aus.

Agile Teams: Sprints sind kein Hindernis

Viele Softwareteams befürchten, dass agiles Arbeiten nicht zum geforderten „planmäßigen Vorgehen“ passt. Das Gegenteil ist der Fall: Hypothesen, Iterationen und Retrospektiven sind genau die Art systematischen Vorgehens, die die BSFZ sehen will. Entscheidend ist, dass sich das Vorhaben als Ganzes mit Ziel und offener technischer Frage beschreiben lässt.

Für die inhaltliche Dokumentation reichen meist die Werkzeuge, die ihr ohnehin nutzt: Tickets, Epics, technische Konzepte und Pull Requests. Für die Kosten braucht es zusätzlich eine laufende Aufzeichnung der FuE-Stunden je Person und Vorhaben – Tickets allein ersetzen sie nicht.

Welche Kosten bei Softwareprojekten zählen

  • Gehälter von Entwicklerinnen, Data Scientists, Architekten und technischen Leads – anteilig für die Zeit im Vorhaben
  • Gesellschafter-Geschäftsführer mit Anstellungsvertrag, wenn sie selbst mitentwickeln
  • Externe FuE-Aufträge als Auftragsforschung mit 70 % des Entgelts – der Auftrag selbst muss FuE sein, der Auftragnehmer seine Geschäftsleitung in der EU oder im EWR haben
  • Hardware wie Testserver oder Spezialgeräte über die Abschreibung, wenn sie nur im Vorhaben genutzt wird und dafür erforderlich ist
  • Für Vorhaben ab 2026 die Gemeinkostenpauschale von 20 % – damit sind z. B. Cloud- und Lizenzkosten pauschal teilweise abgedeckt

Beispielrechnung: SaaS-Unternehmen

KMU mit 8 Entwicklerinnen und Entwicklern, Vorhaben ab 2026

5 Personen arbeiten zu 60 % an einem neuen Matching-Algorithmus. Bei durchschnittlich 80.000 € Arbeitgeber-Bruttogehalt sind das 240.000 € FuE-Personalkosten. Dazu 50.000 € für einen externen Dienstleister (70 % = 35.000 €).

Bemessungsgrundlage: (240.000 € + 35.000 €) × 1,2 = 330.000 €. Forschungszulage mit KMU-Satz: 115.500 € pro Jahr.

Eure eigenen Zahlen rechnet ihr im Forschungszulage-Rechner durch.

Software-Startups: Geld auch ohne Gewinn

Gerade für Startups ist die Forschungszulage attraktiv: Da sie auf die Steuer angerechnet und ein Überschuss ausgezahlt wird, fließt das Geld auch in der Verlustphase. Zusammen mit dem KMU-Satz von 35 % (für Aufwendungen ab dem 28.03.2024) und der Möglichkeit, bis zu vier Jahre rückwirkend zu beantragen – dann zu den jeweils damals geltenden Sätzen –, kommen schnell nennenswerte Beträge zusammen. Achtet bei Investorenbeteiligungen auf den KMU-Status – verbundene Unternehmen werden mitgezählt.

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