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Häufige Fragen

Alles, was ihr vor der Zusammenarbeit wissen solltet.

Von der Frage, was überhaupt förderfähig ist, bis zur Auszahlung durch das Finanzamt. Kompakt beantwortet, ohne Behördendeutsch.

Forschungszulage verstehen

Was die Forschungszulage ist und warum sie sich von klassischen Förderprogrammen unterscheidet.

Eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung, geregelt im Forschungszulagengesetz. Sie wird auf die Ertragsteuer angerechnet. Übersteigt sie die Steuerschuld, wird der Rest ausgezahlt.

Der entscheidende Unterschied zu klassischen Programmen: Kein Fördertopf, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Wer die Voraussetzungen erfüllt, bekommt sie.

Grundsätzlich jedes in Deutschland steuerpflichtige Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche. Auch Unternehmen, die Verluste schreiben.

Entscheidend ist nicht, wer ihr seid, sondern ob euer Vorhaben die Kriterien für Forschung und Entwicklung erfüllt.

Nein. Es gibt kein Windhundverfahren und kein begrenztes Budget, um das ihr konkurriert. Die Forschungszulage ist ein Rechtsanspruch – der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidet nicht über das Ob, sondern nur darüber, wann das Geld fließt.

Ja, bis zu 4 Jahre rückwirkend. Viele Unternehmen holen damit im ersten Schritt mehrere Jahre auf einmal auf.

Je weiter ein Jahr zurückliegt, desto genauer schauen wir uns an, was sich noch belastbar rekonstruieren lässt. Das klären wir im Fördercheck, bevor Aufwand entsteht.

Ja – für viele Unternehmen ist das sogar der eigentliche Hebel. Die Forschungszulage wird zunächst auf die Ertragsteuer angerechnet. Ist keine oder zu wenig Steuer festzusetzen, wird der übersteigende Betrag ausgezahlt.

Sie wirkt damit unabhängig von der Gewinnsituation.

Was förderfähig ist

Die häufigste Fehleinschätzung: dass es dafür eine Forschungsabteilung braucht.

Nein. Gefördert werden Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung – und der weitaus größte Teil der Vorhaben, die wir sehen, fällt in die letzte Kategorie.

Das ist konkrete technische Entwicklung im Tagesgeschäft. Ein Labor oder eine eigene Forschungsabteilung braucht ihr dafür nicht.

Ja, wenn sie die FuE-Kriterien erfüllt. Pauschal ist Software weder förderfähig noch ausgeschlossen.

Die Umsetzung bekannter Verfahren reicht nicht. Förderfähig wird es dort, wo ihr eine technische Frage löst, deren Ergebnis zu Beginn nicht feststand – etwa neue Algorithmen, Architekturen an der Leistungsgrenze oder Verfahren, für die es keine erprobte Lösung gab.

Häufig ja – entscheidend ist auch hier die technische Unwägbarkeit.

Ein bestehendes Modell über eine Standard-Schnittstelle anzubinden, ist keine Forschung. Eigene Modellarchitekturen, Trainings- und Evaluationsverfahren oder Datenpipelines an der Grenze des technisch Machbaren können es sehr wohl sein.

Drei Merkmale: Das angestrebte Ergebnis ist neuartig, der Weg dorthin ist technisch ungewiss, und ihr geht planmäßig vor.

Fehlt die Ungewissheit – weil der Lösungsweg bekannt ist und nur angewendet wird – liegt keine förderfähige Entwicklung vor. Genau an dieser Abgrenzung entscheidet sich die Bescheinigung.

Ja. Gefördert wird der Aufwand, nicht der Erfolg. Ein Vorhaben, das die technische Frage am Ende nicht lösen konnte, ist deshalb nicht weniger Forschung – häufig im Gegenteil, weil die Unwägbarkeit dort besonders deutlich wird.

Ja, das ist sogar der Regelfall. Der Antrag auf die Bescheinigung kann vor, während oder nach dem Vorhaben gestellt werden.

Läuft das Vorhaben noch, hat das einen Vorteil: Wir können euch früh sagen, worauf ihr bei der Dokumentation achten solltet.

BSFZ und Bescheinigung

Der erste von zwei Schritten – und der, an dem sich fachlich alles entscheidet.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft ausschließlich die fachliche Frage: Handelt es sich bei eurem Vorhaben um Forschung und Entwicklung?

Kosten und Steuern prüft sie nicht – das macht später das Finanzamt. Das Ergebnis ist eine Bescheinigung, an die das Finanzamt in der fachlichen Beurteilung gebunden ist.

Neuheit: Das angestrebte Ergebnis geht über den bei euch vorhandenen Stand der Technik hinaus.

Unwägbarkeit: Zu Beginn war offen, ob und wie sich das Ziel erreichen lässt.

Planmäßigkeit: Es gibt ein Ziel, ein Vorgehen und nachvollziehbare Schritte.

Diese drei Punkte muss ein Antrag belegen, nicht behaupten. Daran scheitern die meisten Anträge, die wir zur Zweitmeinung sehen.

Auf den Zuschnitt. Ein zu weit gefasstes Vorhaben verwässert den Forschungsanteil und zieht Rückfragen nach sich – wenn Routinearbeit im selben Paket steckt, gerät der technische Kern aus dem Blick. Ein zu eng gefasstes lässt Förderpotenzial liegen.

Wir schneiden das Vorhaben so zu, dass der technische Kern klar erkennbar bleibt und sich die zugehörigen Aufwendungen sauber zuordnen lassen.

In der Regel einige Wochen ab Einreichung. Die genaue Dauer hängt von der Auslastung der Stelle und von der Qualität der Unterlagen ab.

Rückfragen kosten Zeit. Ein präzise formulierter Antrag ist deshalb der wirksamste Beschleuniger.

Rückfragen beantworten wir – sie gehören zum Verfahren und sind kein schlechtes Zeichen.

Kommt es zu einer ablehnenden Entscheidung, ordnen wir sie ein und besprechen die Möglichkeiten mit euch. Eine Bescheinigung kann niemand garantieren. Genau deshalb prüfen wir vorher gründlich, ob ein Vorhaben trägt.

Förderhöhe und Aufwendungen

Was am Ende zusammenkommt, hängt von zwei Dingen ab: dem Fördersatz und der Bemessungsgrundlage.

Der gesetzliche Fördersatz liegt bei 25 % der förderfähigen Aufwendungen. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen erhöhten Satz.

In der Spitze sind so bis zu 42 % erreichbar, bei maximal 4,2 Mio. € pro Jahr. Was in eurem Fall realistisch ist, hängt vom Projektzuschnitt und eurer Kostenstruktur ab – das schätzen wir im Fördercheck ein.

Vor allem die Personalkosten der Mitarbeitenden, die im Vorhaben forschen und entwickeln – anteilig nach tatsächlichem Einsatz.

Dazu kommen Eigenleistungen von Einzelunternehmern und Gesellschaftern sowie Auftragsforschung, die anteilig berücksichtigt wird. Entscheidend ist in allen Fällen eine nachvollziehbare Zuordnung zum Vorhaben.

Ein erhöhter Fördersatz für kleine und mittlere Unternehmen.

Ob ihr als KMU giltet, richtet sich nach Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme – und zwar einschließlich verbundener und Partnerunternehmen. Gerade bei Beteiligungsstrukturen lohnt der genaue Blick. Wir klären das im Fördercheck mit.

Ja, anteilig. Vergebt ihr Entwicklungsleistungen an Dritte, kann ein Teil dieser Kosten in die Bemessungsgrundlage einfließen.

Dabei sind Anforderungen an den Auftragnehmer und an die Vertragsgestaltung zu beachten. Das prüfen wir mit, bevor wir es ansetzen.

Nachvollziehbar, nicht bürokratisch. Es braucht eine plausible Zuordnung der Arbeitszeit zum Vorhaben – keine Minutenerfassung.

Wir sagen euch im Fördercheck, was in eurem Fall genügt und was ihr für die kommenden Jahre am besten gleich mitlaufen lasst. Das spart später die meiste Arbeit.

Ablauf und Zusammenarbeit

Sechs Schritte, von der ersten Prüfung bis über die Auszahlung hinaus. Den ganzen Ablauf gibt es hier.

In sechs Schritten: Fördercheck, Antrag, BSFZ, Forschungszulage, Förderkosten, Prüfungssicherheit.

Im Fördercheck sichten wir eure Vorhaben und schätzen das Potenzial ein. Danach übernehmen wir die Antragserstellung und begleiten den Prüfprozess bei der Bescheinigungsstelle.

Steht die Bescheinigung, gehen wir die förderfähigen Kosten durch und stimmen uns mit eurer Steuerberatung ab. Danach hört es bei uns nicht auf: Wir sorgen dafür, dass die Unterlagen auch einer späteren Betriebsprüfung standhalten.

Euer technisches Wissen. Im Kern ein strukturiertes Gespräch mit den Personen, die das Vorhaben verantworten, dazu Angaben zu Zeiträumen und Personaleinsatz.

Die Übersetzung in eine prüffähige Darstellung ist unsere Aufgabe – ihr müsst keine Anträge schreiben.

Wenig. Ein kurzes Gespräch für den Fördercheck, ein strukturiertes Fachgespräch für den Antrag, eine Freigabe vor der Einreichung.

Alles dazwischen liegt bei uns.

In der Regel ca. 3 Wochen vom Erstgespräch bis zur Einreichung – klar strukturiert und ohne unnötige Schleifen.

Dann kommt der zweite Schritt: das Finanzamt. Dort wird die Forschungszulage beantragt und festgesetzt.

Geprüft werden jetzt die Aufwendungen – die fachliche Frage ist mit der Bescheinigung bereits entschieden. Wir bereiten die förderfähigen Kosten auf und stimmen uns mit eurer Steuerberatung ab, die den Antrag stellt.

Mit der Steuerfestsetzung für das jeweilige Wirtschaftsjahr. Die Zulage wird auf die Ertragsteuer angerechnet, ein übersteigender Betrag wird ausgezahlt.

Kosten und Vergütung

Wir verdienen, wenn ihr profitiert. Sonst nicht.

Keine Fixkosten. Wir arbeiten 100 % erfolgsbasiert und werden nur vergütet, wenn ihr eine Forschungszulage erhaltet.

Auch der Fördercheck ist kostenlos und unverbindlich.

Als Anteil an der tatsächlich erreichten Forschungszulage. Fällig wird er, wenn die Förderung feststeht.

Die Konditionen besprechen wir vor der Zusammenarbeit – transparent und ohne versteckte Posten.

Dann entstehen euch keine Kosten. Wir tragen das Risiko der Prüfung mit.

Das ist auch der Grund, warum wir vorab gründlich prüfen, statt jeden Fall anzunehmen.

Nein. Wir starten mit dem Fördercheck. Erst wenn sich ein genauer Blick lohnt, sprechen wir über die Zusammenarbeit.

Frage nicht dabei? Dann klären wir sie direkt
im Fördercheck.

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